AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Gültigkeit

1. Für Verträge zwischen dem Unternehmen FLEVÒ International Karl M. Erz (im Folgenden FLEVÒ genannt) und der anderen Vertragspartei (im Folgenden Besteller genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen.

2. Angebote von FLEVÒ in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.

 

§ 2 Vertragsschluss

1. Die Bestellung des Bestellers stellt ein Angebot an FLEVÒ zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn eine Bestellung bei FLEVÒ aufgegeben wird, erhält der Besteller eine E-Mail, ein Fax oder einen Brief, wonach der Eingang seiner Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufgeführt werden (Auftragsbestätigung). Der Kaufvertrag ist damit im Sinne von § 433 BGB zustande gekommen.

2. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.

 

§ 3 Lieferung

Sofern nichts anderes vereinbart, übernimmt der Besteller die Ware am Firmensitz in Lübeck. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Falls ein Lieferant von FLEVÒ trotz vertraglicher Verpflichtung FLEVÒ nicht mit der bestellten Ware beliefert, ist FLEVÒ zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.

 

§ 4 Versandkosten, Lieferzustand und Gewährleistung

1. FLEVÒ erhält vom Besteller bei einem Versand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland Versandspesen für Porto, Verpackung, Versicherung und Transport-Versicherung in der jeweils vereinbarten und vom Produkt abhängigen Höhe. Für Lieferungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschlands, jedoch innerhalb der Europäischen Union richten sich diese Versandspesen nach dem Aufwand. Für Lieferungen außerhalb der Europäischen Union werden Versandspesen nach Anfrage berechnet.

2. FLEVÒ tritt bei einem Versand zum Besteller dafür ein, sorgfältig vormontierte, jedoch versandfähige Fahrräder zu liefern. Für die Endmontage übernimmt FLEVÒ keine Haftung.

3. Die Gewährleistungsfrist für neu hergestellte Waren beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Ablieferung der Ware. In dieser Zeit werden alle Mängel, die der gesetzlichen Gewährleistungspflicht unterliegen, kostenlos bei FLEVÒ behoben. Die Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind in § 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.

 

§ 5 Transportschäden und Transportversicherung

Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so hat der Besteller solche Fehler sofort gegenüber dem Speditionsfahrer, der die Artikel anliefert, zu reklamieren. Nur bei Schäden die sofort auf den Lieferpapieren der Spedition vermerkt werden, hat der Besteller gegenüber FLEVÒ einen Schadensersatzanspruch. Bitte im Schadensfall, auch bei einem defekten Karton, immer „Ware beschädigt“ auf den Lieferpapieren der Spedition vermerken.

Bei einer kleinen Beschädigung, wie beispielsweise ein defektes Frontlicht, wird darum gebeten, die Art der Beschädigung auf dem Lieferschein zu vermerken und die Ware anzunehmen. Bei einer größeren Beschädigung, wie beispielsweise Vordergabel oder Sitz verbogen, wird darum gebeten, die Annahme zu verweigern.

 

§ 6 Preise, Zahlung

1. Die angegebenen Preise sind Endpreise, das heißt, sie beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile jedoch zzgl. Versandkosten wie im Bestellvorgang ersichtlich. Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten.

2. Als Zahlart werden Barzahlung oder bargeldlose Vorauszahlung angeboten.

Bei Nutzung der Vorauszahlung/Vorkasse hat der Besteller bereits vor Lieferung der Ware den fälligen Gesamtbetrag einschließlich Versandspesen unter Angabe der Kunden- und Auftragsnummer, seines Vor- und Nachnamens auf das Konto IBAN DE81200411110586592800 zu zahlen. Bei einer Zahlung per Überweisung hat der Besteller sicherzustellen, dass der Warenpreis zzgl. der Versandspesen vor der Versendung oder Übernahme auf dem o.g. Konto vorliegt.

 

§ 7 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von FLEVÒ anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 8 Nacherfüllung, Mängelhaftung

1. Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) verlangen. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Besteller bei einem nicht unerheblichen Mangel vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz geltend machen. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, auf unsachgemäßen Gebrauch und auf mangelnde oder falsche Pflege zurückzuführen sind.

2. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. FLEVÒ haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet FLEVÒ nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von FLEVÒ ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

3. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz geltend macht. Sofern FLEVÒ fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Sollte der Besteller einen Mangel feststellen, so soll er sich mit FLEVÒ in Verbindung setzen. Beanstandete Teile liefert FLEVÒ für den Besteller nach und gibt ihm Gelegenheit das Originalteil zurückzusenden. Der Besteller erhält dann mangelfreien Ersatz frei Haus. Die Gewährleistung entfällt, wenn durch Reparaturversuche Verschlechterung eintritt oder die Schadensursache dadurch nicht mehr feststellbar ist.

 

§ 9 Eigentumsvorbehalt

FLEVÒ behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware so lange vor, bis der Kunde den Kaufpreis für alle Waren aus einer kompletten Bestellung vollständig beglichen hat.

 

§ 10 Rückgaberecht

1. Bei einem Fernabsatzvertrag steht dem Besteller ein einwöchiges Rückgaberecht der Ware zu; die Frist beginnt nicht vor Erhalt der Ware. D.h. der Besteller kann die erhaltene Ware, ohne Angabe von Gründen, innerhalb von einer Woche, durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Wenn die Sache nicht als Paket versandt werden kann, kann die Rückgabe durch Rücknahmeverlangen z.B. per Brief, Fax, Telefon oder E-Mail, erklärt werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Bekanntgabe des Rücknahmeverlangens an:

FLEVÒ International, Effengrube 14 /10a, D-23552 Lübeck, Tel: 016097601952, Fax: (0451) 706 34 76, E-Mail: info@flevelo.com.

2. Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.

3. Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer, ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.

4. Ein Rückgaberecht besteht nicht für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt worden sind oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Bestellers zugeschnitten sind.

 

§ 11 Rückgabefolgen

1. Im Falle der wirksamen Ausübung des Rückgaberechts nach § 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung z.B. Probefahrt, wie sie dem Besteller etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Besteller die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Wenn der Besteller von seinem Rückgaberecht Gebrauch macht, wird der Kaufvertrag hinfällig.

2. Der Wertersatz ist in angemessener Höhe zu entrichten; im Zweifel sind 10% des Kaufpreises als pauschalierter Betrag angemessen. Dem Besteller steht das Recht zu, einen wesentlich niedrigeren Betrag als diesen pauschalierten Betrag im konkreten Fall als angemessen nachzuweisen.

 

§ 12 Datenschutz

Die Behandlung der Adressdaten des Bestellers erfolgt grundsätzlich in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Zum Zwecke der Kreditprüfung und bei berechtigtem Interesse pflegt FLEVÒ einen Datenaustausch mit dem jeweiligen Finanzierungspartner sowie der SCHUFA.

 

§ 13 Speicherung des Vertragstextes

Der Vertragstext wird bei FLEVÒ nicht gespeichert und kann nach Abschluss des Bestellvorgangs dementsprechend nicht mehr abgerufen werden. Der Besteller kann die Bestelldaten aber unmittelbar nach dem Abschicken seiner E-Mail ausdrucken.

 

§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Lübeck/Deutschland.

 

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

Lübeck, 01. Januar 2018 +++